Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Seit dem 01.01.2023 ist der Arbeitgeber bei gesetzlich Versicherten verpflichtet die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung, welche wir

an die Krankenkasse übermitteln, elektronisch dort abzurufen. Sie müssen also keine Bescheinigung in Papierform mehr abgeben. Zu ihrer Sicherheit händigen wir Ihnen derzeit noch das Exemplar für den Arbeitgeber und ihren Durchschlag aus.

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